Eine Verordnung nach dem Epidemiegesetz regelt die Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen. Die Maßnahme gilt vorerst bis 3. April. Viele Veranstaltungen müssen daher abgesagt werden. Auch an Schulen, Fachhochschulen und Universitäten wird ab dieser Woche der Unterricht ausgesetzt. Öffentliche Verkehrsmittel sind von dieser Regelung vorerst nicht betroffen.