Da die bisher gültige Kärntner Risikowolfsverordnung ausgelaufen ist, hat die Kärntner Landesregierung nun eine Verlängerung beschlossen.
Kärnten gilt mit der Wolfsverordnung als Vorreiter in Sachen Wolfsmanagement. Weitere Bundesländer, wie Salzburg und Tirol ziehen dem „Kärntner Modell“ nach. Die Wolfsverordnung sei ein „funktionierendes Schutzinstrument“, betonte Jagdreferent LH-Stv. Martin Gruber. Über 780 Vergrämungsmeldungen seit 2022 würden die Wirksamkeit bezeugen. Die Geltungsdauer der Verordnung wird nun verlängert. Sie wird von zwei auf drei Jahre ausgeweitet. Möglich macht das die jüngste Novelle des Kärntner Jagdgesetzes, die für derartige Verordnungen eine Laufzeit von bis zu fünf Jahren zulässt. Eine Neuerung betrifft das Wolfsmonitoring: Ein solches wird in Kärnten bereits seit 2021 betrieben. Zudem werden Rissbegutachtungen und genetische Beprobungen in Kooperation mit dem Forschungsinstitut für Wildtierkunde der Vetmeduni Wien bei jedem Wolfsabschuss durchgeführt. Diese gelebte Praxis erhält mit der neuen Verordnung nun erstmals eine verbindliche rechtliche Grundlage. So wird die regelmäßige Überprüfung des Erhaltungszustandes des Wolfes nun festgeschrieben.
Drei Stufen bei Entnahme
Weiter festgehalten wird an den bewährten drei Stufen bei der Entnahme von Risikowölfen: Wölfe, die sich wiederholt im Umkreis von weniger als 200 Metern von vom Menschen genutzten Gebäuden, Stallungen, Viehweiden oder beschickten Fütterungsanlagen aufhalten, müssen zuerst mittels optischer oder akustischer Signale vergrämt werden. Hat diese Vergrämung keinen Erfolg, ist eine zweite Vergrämung durch wiederholte optische oder akustische Signale bzw. durch einen Jäger mittels Schreckschuss durchzuführen. Erst wenn auch diese zweite Vergrämung erfolglos bleibt, ist die letale Entnahme durch einen Jäger mit Jagdwaffe zulässig.