Zur Gewährleistung der Sicherheit in der Silvesternacht werden in Kärnten wieder ausreichend Polizeikräfte im Einsatz stehen. Schwerpunkte der Streifen- und Kontrolltätigkeiten werden die Sicherheit im Straßenverkehr, Gewaltdelikte im öffentlichen Raum und die Einhaltung der Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes sein.
Seitens der Verkehrspolizei sind im gesamten Bundesland verstärkte Kontrollen in Hinblick auf Alkohol im Straßenverkehr angeordnet. Um Gewaltdelikten im öffentlichen Raum vorzubeugen, wird vor allem in den Ballungsräumen von Villach und Klagenfurt, wie auch in den Bezirksstädten, auf polizeiliche Präsenz gesetzt. Neben den Streifen der Polizeiinspektionen werden zusätzliche Bedienstete der Schnellen Reaktionskräfte, der Einsatzeinheit Kärnten, aber auch Diensthunde- und Zivilstreifen im Einsatz sein.
Kein „Schweizerkracher“ unter 16
Neben der Selbst- und Fremdgefährdung bei unsachgemäßer Verwendung von Feuerwerkskörpern, sind empfindliche Strafen bei der Nichtbeachtung der Vorschriften vorgesehen. Schon der Besitz eines „Schweizerkrachers“ für Jugendliche unter 16 Jahren ist eine Verwaltungsübertretung, die mit einer Geldstrafe (Höchstbetrag: 3.600,- Euro) geahndet werden kann. Dieses Strafmaß gilt auch für die unrechtmäßige Verwendung von Feuerwerkskörpern im Ortsgebiet, wobei bereits der Versuch strafbar ist. Hier sind aber – unabhängig von den Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes – die Verordnungen der jeweiligen Gemeinden zu berücksichtigen, welche die Verwendung von Feuerwerkskörpern regeln.
Was ist erlaubt?
Kategorie F1: Feuerwerkskörper, die eine sehr geringe Gefahr darstellen. Verwendung innerhalb von Wohngebäuden möglich. Kauf, Besitz und Verwendung ab 12 Jahren erlaubt. Beispiele: Wunderkerzen, Knallbonbons, Knallziehbänder, Partyknaller, Tischfeuerwerke und Knallerbsen
Kategorie F2: Feuerwerkskörper, die eine geringe Gefahr darstellen. Verwendung nur im Freien. Kauf, Besitz und Verwendung ab 16 Jahren erlaubt. Beispiele: Doppelschläge, Piraten, Pyrodrifter, Knallfrösche, Sprungräder, Vulkan-Fontänen, Miniraketen, Raketen, bestimmte Batterien
Kategorie F3: Feuerwerkskörper, die eine mittlere Gefahr darstellen. Kauf, Besitz und Verwendung ab 18 Jahren nur mit Bewilligung erlaubt. Beispiele: wirkungsstarke Raketen, Batterien, Knallkörper.
Kategorie F4: Feuerwerkskörper, die eine große Gefahr darstellen. Kauf, Besitz und Verwendung ab 18 Jahren nur mit Bewilligung erlaubt. Beispiele: Feuerwerksbomben, Bombenrohre
Sicherer Umgang mit Feuerwerkskörpern
Die Polizei appelliert, bei der Verwendung von Feuerwerk Rücksicht auf Mitmenschen zu nehmen und Tiere vor unnötigem Stress zu schützen. Neben der Exekutive kann jeder Bürger/jede Bürgerin selbst dazu beitragen, dass die gemütliche Silvesterfeier nicht mit einer Verletzung durch pyrotechnische Artikel endet. Wir haben einige Tipps/Hinweise zum gefahrlosen Abschuss von Feuerwerkskörpern zusammengestellt:
Oberst Erich Londer: „Die Wirkung von Pyrotechnik ist teilweise erheblich und wird oft unterschätzt. Nicht ohne Grund bestehen Altersbeschränkungen für den Kauf pyrotechnischer Gegenstände. Erwachsene stehen in der Verantwortung, dass Feuerwerkskörper niemals in die Hände von Kindern gelangen.“