Entnahme des Tieres erfolgte am Wochenende, 4. oder 5. Jänner 2025, teilte das Land Kärnten mit.
Die Entnahme des „Risikowolfes“ erfolgte gemäß Kärntner Risikowolfsverordnung. Das Tier hatte sich trotz mehrfacher Vergrämungsversuche erneut in unmittelbarer Nähe zu von Menschen genutzten Gebäuden aufgehalten. Der Abschuss wurde dem Land Kärnten innerhalb der vorgesehenen Frist gemeldet. Die Begutachtung und Beprobung durch Sachverständige des Landes ist bereits erfolgt. Somit kann die Einhaltung der Risikowolfsverordnung, insbesondere des vorgeschriebene Zehn-Kilometer-Radius vom Ort der letzten Vergrämung bestätigt werden. Die Entnahmemöglichkeit ist somit erloschen.