Seit Anfang September ist ein neues Gewaltpräventionsprogramm in Kraft, als Reaktion der Bundesregierung auf die steigende häusliche Gewalt. Demnach müssen Personen, gegen die nach häuslicher Gewalt ein Betretungs- oder Annäherungsverbot ausgesprochen wurde, eine sechsstündige Beratung zur Gewaltprävention absolvieren.