Schwammerl haben Hochsaison und damit sind auch viele Schwammerlklauber in den Wäldern unterwegs. Doch nicht alle wissen Bescheid, was man darf und was nicht. Hier ein paar Antworten...
Parasol, Eierschwammerl, Steinpilz... diese „großen Drei“ landen hauptsächlich in den Körberl der Schwammerlsucher, die nach dem eher feuchten Juli wieder Saison haben. Saison haben auch die professionellen Schwammerlsucher, die zig Kilo teils über die Grenze nach Italien schaffen. Die Polizei kontrolliert und erwischt immer wieder. Z. B. hat die PI Hermagor kürzlich Kontrollen nach der Kärntner Pilzverordnung durchgeführt und im Bereich des Grenzübergangs am Nassfeldpass gleich sieben Strafmandate austeilen müssen. In einem Pkw wurden sogar 45 kg. Pilze sichergestellt und eine Strafe in der Höhe von 1.000 Euro eingehoben. Heuer habe die Exekutive in Kärnten aber erst zwei Mal nach der Pilzverordnung einschreiten müssen, informierte die Pressestelle des LPD Kärnten, einmal handelte es sich um einen „Zufallsfund“ im Rahmen einer Verkehrskontrolle, einmal aufgrund einer Anzeige, wie im Fall aus dem Bezirk Hermagor.
Nur bis 2 Kilo
Aber was darf der heimische Schwammerlklauber, der nur für den Eigenbedarf unterwegs ist? Wie verhält es sich mit den Mengen, welche Wege darf man benutzen und wer darf kontrollieren? Fragen auf die der Spittaler Einsatzleiter der Bergwacht, Hannes Hössl, eine Antwort hat: „Grundsätzlich darf man in Kärnten vom 15. Juni bis 30. September 2 kg Schwammerl pro Person und Tag klauben. Was viele nicht wissen, es gibt eine zeitliche Begrenzung, in der ich Schwammerl klauben darf: nämlich nur zwischen 7 Uhr morgens und 18 Uhr abends. Das beruht auf einer Vereinbarung mit der Jägerschaft, denn das Wild muss auch einmal seine Ruhe haben“, weiß Hössl, der seit 40 Jahren in der Bergwacht aktiv ist. Nicht jeder Pilz darf überall geklaubt werden. Hier gibt es geschützte – eine lange Liste ist der Kärntner Pilzverordnung angehängt, wie z. B. Blätterpilze oder Röhrlinge. Diese dürfen überhaupt nicht geklaubt werden – dann gibt es nur teilweise geschützte. Dazu gehören auch die beliebten und hauptsächlich geklaubten Eierschwammerl, Herrenpilze und Steinpilze, die nur noch bis 30 September geklaubt werden dürfen, damit sich der Pilzbestand auch wieder erholen und nachwachsen kann. Vollkommen ungeschützt ist allerdings der Parasol – der paniert oder in Butter gebraten, sehr beliebt ist. „Den Parasol kann man ganzjährig – mit Ausnahme der Uhrzeit – und auch uneingeschränkt pflücken, wenn man will auch mehrere Kilo“, merkt Hössl an.
Bergwacht darf kontrollieren
Wo darf man klauben? „Der Wald ist grundsätzlich für jedermann zugänglich – und das Pflücken in besagter Menge erlaubt“, so Hössl. Eine Privatperson, z. B. ein Waldbesitzer könne zwar an Wegen Tafeln aufstellen und so das Schwammerlklauben auf seinem Grund untersagen, kontrollieren darf dieser aber nicht. Das darf aber die Bergwacht als verlängerter Arm der Exekutive. „Wir haben einen Ausweis mit Plakette dabei, den wir vorweisen müssen und haben gewisse Rechte: So können wir jemanden kontrollieren, einen Rucksack oder Kofferraum öffnen lassen“, erklärt Hössl. Bei seinen Einschreitungen habe der Bergwächter immer gute Erfahrungen gemacht. „Wenn man den Leuten mit Ruhe und Besonnenheit begegnet, kommt auch Verständnis zurück. Einheimische und Gäste gehen meist zum Spaß Schwammerlklauben, weil sie ein selbstgepflücktes Abendessen wollen. Auch die meisten Italiener kennen die Kärntner Pilz-Gesetzte und halten sich daran.“ Früher seien die Italiener häufig in Kleinbussen gekommen und haben ganze Wälder leergefegt, das habe sich in den letzten Jahren aufgehört. „Es gibt aber immer schwarze Schafe“, weiß der Einsatzleiter. Wenn aber doch jemand mit einigen Kilos zu viel erwischt wird, kann die Bergwacht eine Sicherheitsleistung von bis zu 1.000 Euro verhängen, über weitere Strafen entscheide die Behörde (die Bezirkshauptmannschat ist zuständig). Dabei kommt es auch vor, dass die Schwammerl kiloweise beschlagnahmt werden müssen. Was passiert damit? „Wenn es sich eindeutig um Speisepilze handelt, gibt es im Bezirk festgelegte Abgabestellen, z. B. ein Altersheim oder ein Krankenhaus, die nehmen es im Normalfall gerne. Wenn sich im Korb allerdings eine Mischkulanz aus verschiedenen, auch ungenießbaren oder gar giftigen, Pilzen befindet, werden diese im Wald verstreut“, erklärt Hössl.
Kurzübersicht:
In Kärnten dürfen teilweise geschützte Pilze, wie Herrenpilz, Steinpilz oder Eierschwammerl nur vom 15. Juni bis 30. September von 7 bis 18 Uhr gesammelt werden. Die Menge ist mit 2 kg. pro Person und Tag begrenzt.
Pilze stehen grundsätzlich im Eigentum des Waldeigentümers. Dieser darf auf Eigengrund auch mehr als 2 kg. klauben.
In Naturschutzgebieten, wie z. B. dem Egelsee, entlang der Oberen Drau, im Nationalpark oder einem verordneten Naturschutzgebiet ist das Schwammerlklauben überhaupt verboten.
Nicht erlaubt ist Pilzesammeln zu Erwerbszwecken oder die Teilnahme an Pilzsammelveranstaltungen.