Auch die Bezirkshauptmannschaft Hermagor erließ am 8. April aufgrund besonderer Brandgefahr ein Verbot des Feueranzündens und Rauchens im Wald und dessen Gefährdungsbereich.
Ein Zuwiderhandeln kann laut BH mit einer Geldstrafe von bis zu 7.200 Euro geahndet werden. Aufrecht ist das Verbot des Feueranzündens und Rauchens auch weiterhin im Bezirk Spittal.