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09. April 2026

Feueranzünd-Verbot für Hermagor

Auch die Bezirkshauptmannschaft Hermagor erließ am 8. April aufgrund besonderer Brandgefahr ein Verbot des Feueranzündens und Rauchens im Wald und dessen Gefährdungsbereich.

Im Bezirk Spittal Aufrecht: Das Verbot des Feueranzündens im Wald und auf waldnahen Flächen. Auch für den Bezirk Hermagor gilt das Feueranzünd-Verbot seit 8. April.

Ein Zuwiderhandeln kann laut BH mit einer Geldstrafe von bis zu 7.200 Euro geahndet werden. Aufrecht ist das Verbot des Feueranzündens und Rauchens auch weiterhin im Bezirk Spittal.

 

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