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20. März 2025

Prozess gegen frühere Galeristin und deren Ex-Mann

Das einstige Ehepaar aus Osttirol stand in Innsbruck vor Gericht. Es ging um ein geschenktes (?) Bild. Der Mann wurde freigesprochen, die Frau zu einer bedingten Haft- und einer unbedingten Geldstrafe verurteilt.

Am Innsbrucker Landesgericht wurde die ehemalige Galeristin zu einer bedingten Haft- und einer unbedingten Geldstrafe verurteilt, ihr Ex-Mann freigesprochen.

Eine ehemalige Osttiroler Galeristin und deren Ex-Mann standen gestern Mittwoch vor einem Schöffensenat am Innsbrucker Landesgericht. Er war der falschen Zeugenaussage angeklagt, sie zusätzlich wegen Veruntreuung und versuchtem Prozessbetrug. Bei einem Zivilverfahren sollen sie durch falsche Angaben versucht haben, eine Richterin dazu zu bringen, ein Urteil zu Ungunsten eines Klägers zu fällen. Der Mann hatte eingeklagt, dass sein verstorbener Vater der Galeristin Kunstwerke zum Verkauf übergeben, aber nie einen Erlös bekommen haben soll. Das Zivilgericht sprach dem Kläger damals schließlich über 80.000 Euro zu.

Walchegger-Fresko

Am Mittwoch ging es dann um die strafrechtliche Aufarbeitung der Sache. Der Mann beteuerte, er habe vor Gericht die Wahrheit gesagt. Er habe, weil er zu seiner geschiedenen Frau keinen Kontakt mehr hatte, zuvor nicht einmal gewusst, um was es geht: „Ich habe damals wahrheitsgemäß ausgesagt.“ Nämlich, dass er ein Fresko des Künstlers Franz Walchegger vom verstorbenen Vater des Klägers geschenkt bekommen habe. Auch die Frau beteuerte, dass dieses Fresko eine Schenkung gewesen sei. Sie räumte aber ein, dass es sein könne, dass sie Werke eines anderen Künstlers verkauft habe, ohne dass dieser Geld dafür sah: „Mir war irgendwann alles wurscht. Ich habe den Überblick verloren, ich habe keine Aufzeichnungen und keine Zeugen. Ich habe keine Ahnung, was mit den Kunstwerken passiert ist.“ Insofern gestand sie auch reumütig, im Zivilprozess falsche Angaben gemacht zu haben. Jetzt wolle sie einfach nur mehr, dass das alles vorbeigehe.

Streit um Rückgabe

Der Kläger im Zivilprozess, der Sohn eines Osttiroler Kunstsammlers, sagte aus, dass er mit dem Vater kurz vor dessen Tod bei einer Unterredung mit der Galeristin und deren Mann war, bei der es um die Rückgabe von Kunstwerken gegangen sei. Er habe wenige Zweifel, dass sein Vater das besagte Fresko verkaufen und nicht verschenken wollte. Sein Vater habe eigens eine Liste samt Fotos der Kunstwerke gemacht, die er der Galeristin übergeben hatte. Auch eine Kunsthistorikerin, die bei einem solchen Treffen des Sohnes, der Galeristin und ihres Mannes dabei gewesen war, bestätigte, dass man über die Rückgabe der Kunstwerke auf besagter Liste gestritten habe.

Das Urteil

Nach stundenlanger Verhandlung wurde der Ex-Ehemann schließlich vom Vorwurf der Falschaussage freigesprochen, die Frau wegen des versuchten Prozessbetruges zu acht Monaten bedingter Haft und einer unbedingten Geldstrafe von 960 Euro verurteilt. Was die Veruntreuung von drei anderen Kunstwerken anging, wurde die Frau wegen Verjährung freigesprochen. Das Urteil ist rechtskräftig.