Das Landesverwaltungsgericht Tirol verpflichtet die Landesregierung, den Abtretungspreis aus dem Vergleich zwischen OIG und Schultz-Konzern offenzulegen.
Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat in der Causa rund um die Osttiroler Investment GmbH (OIG) und die Kalser Bergbahnen des Schultz-Konzerns zugunsten der Liste Fritz entschieden. Die Tiroler Landesregierung ist damit verpflichtet, den bisher vertraulich behandelten Abtretungspreis aus dem Vergleich zwischen der OIG und dem Schultz-Konzern offenzulegen. Die Veröffentlichung muss binnen 14 Tagen erfolgen.
Ausgangspunkt des Verfahrens war der Einstieg der OIG im Jahr 2008 bei den Kalser Bergbahnen mit rund sechs Millionen Euro. Nach der geplanten Trennung im Jahr 2018 kam es über Jahre hinweg zu Streitigkeiten über die Höhe des Abtretungspreises. Erst 2025 wurde ein Vergleich abgeschlossen, dessen Details, insbesondere der vereinbarte Preis, nicht öffentlich gemacht wurden.
Nachdem eine entsprechende Landtagsanfrage von Liste Fritz Klubobmann LA Markus Sint abgelehnt worden war, beschritt die Liste Fritz den Rechtsweg. Das Landesverwaltungsgericht stellte nun klar, dass vertragliche Geheimhaltungsklauseln nicht über der verfassungsrechtlich verankerten Informationsfreiheit stehen.
Laut Zustellung des Verhandlungsprotokolls am 5. Mai läuft die 14-tägige Frist zur Offenlegung bis 20. Mai. Der Tiroler Landesregierung steht allerdings weiterhin die Möglichkeit einer Revision und damit der Gang zum Höchstgericht offen.