Eine 20-jähirge Österreicherin wurde im Rahmen einer Online-Geldanlage in Form von Kryptowährung durch eine bislang unbekannte Täterschaft schwer betrogen. Die Täterschaft kontaktierte die Frau im Zeitraum vom 30.07.2025 bis 01.09.2025 über eine Socialmedia-Plattform und verleitete sie, auf Basis von Internetlinks und Registrierung eines Online-Wallets Geld zu überweisen. Im Gegenzug wurde in einer auf das Opfer ausgewiesenen Website ein Guthaben und ein Gewinn vorgegeben. Zu einer Auszahlung des Guthabens oder des Gewinns ist es jedoch nicht gekommen. Durch den Betrug erleidet die Frau einen Schaden in der Höhe eines mittleren 5-stelligen Eurobetrages.