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05. Mai 2025

Oberst des Amtsmissbrauchs angeklagt

Am Montag stand ein Oberst des Bundesheeres wegen des Vorwurfes des Amtsmissbrauches vor Gericht. Der 57-Jährige war Kommandant eines Tiroler Jägerbataillons. 

Der Oberst erschien in Innsbruck vor Gericht: Foto: UAS

Dem Offizier wird vorgeworfen, mehrere Disziplinarverfahren nicht ordentlich erledigt zu haben. Weiters soll er das Ansuchen einer Soldatin auf Sonderurlaub unterdrückt haben. Und schließlich soll er in vier Fällen trotz des Verdachtes von strafbaren Handlungen keine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft übermittelt haben. Grundsätzlich bekannte sich der Mann schuldig, Fehler gemacht zu haben, allerdings sei ihm nicht bewusst gewesen, damit möglicherweise auch einen Amtsmissbrauch zu begehen.

Was die Disziplinarverfahren anging, habe er im fraglichen Zeitraum zu Beginn der Covid-Krise so viele Aufgaben gehabt, dass er die Disziplinarsachen in seiner Prioritätenliste immer weiter nach unten gereiht habe. Schließlich erledigten sie sich nach drei Jahren wegen Verjährung quasi von selbst. Bezüglich des Sonderurlaubes für die Soldatin habe er zuerst eine brauchbare Variante mit seinen Vorgesetzten diskutieren wollen und daher vorerst keine Stellungnahme abgegeben. Die Betroffene selbst glaubte freilich eher daran, dass der Angeklagte wegen des angespannten beruflichen Verhältnisses den Urlaub nicht genehmigen wollte: „Für mich hat es sich jedenfalls so angefühlt.“ Bei den nicht angezeigten möglicherweise strafbaren Handlungen „ermittelte“ der Oberst selbst und befand, dass es keinen Anfangsverdacht gebe. Daher sei keine Meldung an die Staatsanwaltschaft erfolgt. Der Angeklagte: „Ich wollte zu keinem Zeitpunkt jemanden schädigen. Weder die Republik Österreich noch einen Soldaten.“ Der Prozess wurde zur Einvernahme weiterer Zeugen auf Ende Juni vertagt.

Details zum Prozess lesen Sie in der nächsten Print-Ausgabe des Osttiroler Boten.