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24. März 2022

Verbot von Feueranzünden und Rauchen im Wald

Mit 21. März erließ die Bezirkshauptmannschaft Hermagor ein Verbot des Feueranzündens im Wald und dessen Gefährdungsbereich, das heißt auf angrenzenden Flächen. Auch das Rauchen ist in diesen Bereichen zu unterlassen. Ein Zuwiderhandeln kann laut Forstgesetz mit einer Geldstrafe von bis zu 7.270 Euro geahndet werden, informiert die BH Hermagor.
Verbot von Feueranzünden und Rauchen im Wald
In Oberkärnten besteht erhöhte Waldbrandgefahr. Foto: FF Spittal

Im Bezirk Spittal

Das gleiche Verbot wurde bis auf weiteres auch von der Bezirkshauptmannschaft Spittal per Verordnung verlautbart. Aufgrund der schon lange anhaltenden Trockenheit kommt es derzeit vermehrt zu Flurbränden, die Feuerwehren in Oberkärnten rücken fast täglich zu Brandeinsätzen aus. Besonders sonnseitige Flächen sind von der Brandgefahr stark betroffen.