Skip to main content
29. Oktober 2025

Umfahrung Greifenburg: Anrainer haben nun doch Parteistellung

Betroffenen Anrainern der geplanten Umfahrung Greifenburg wurde vom Landesverwaltungsgericht Kärnten nun doch Parteistellung zuerkannt.

An der Athanas-Kirche in Berg soll die neue B 100-Trasse vorbeiführen. Die Grundbesitzer kämpfen um Parteistellung und Information. Diese wurde ihnen nun vom LVwG zuerkannt.

Um ein Mitspracherecht geht es den Anrainern, die von dem geplanten „Sicherheitsausbau“ der B 100 Drautalstraße zwischen Radlach und Berg im Drautal betroffen sind. Bisher wurde uns betroffenen Grundbesitzern dieses Recht vorenthalten“ sagte der Sprecher der BI „Lebenswertes Oberes Drautal“, Michael Dünhofen. Nach vier Jahren Tauziehen wurde vom LVwG den Betroffenen nun doch Parteistellung zugesprochen. Im Hinblick auf die „Aarhus-Konvention“ sei es rechtswidrig gewesen, den betroffenen Anrainern und Grundbesitzern die Parteistellung und die Gewährung der Akteneinsicht zu verwehren“, heißt es im Schreiben der BI. Rund 80 Grundbesitzer und einige Agrargemeinschaften sehen sich dadurch in ihren Rechten verletzt.

Parteistellung ignoriert?

Dabei handle es sich nicht um die erste Zuerkennung der Parteistellung. Bereits im Jänner 2024 hätte nach einem Gerichts-Entscheid das Land den Anrainern Parteistellung gewähren müssen, was aber im entsprechenden Bescheid nicht berücksichtigt wurde. Der aktuelle Bescheid müsse nach dem LVwG-Verfahren geändert werden. „Das Land hat versucht, die Bürgerechte zu ignorieren und ist damit spektakulär gescheitert“, schreibt die BI und kritisiert die derzeit aktuelle bahnparallele Ausbau-Variante der B 100, da diese beim Variantenvergleich eines früheren UVP-Verfahrens am schlechtesten abgeschnitten habe. Gefordert werden einstweilen Sofortmaßnahmen wie z. B. ein Fahrverbot für Transit-Lkw.