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07. Januar 2025

PV-Anlagen in Kärnten auch rückwirkend gefördert

Das Budget der Photovoltaik-Förderung des Landes für das Jahr 2024 war bereits im Oktober ausgeschöpft. Die Einreichung zur Photovoltaik- und Stromspeicher-Förderung des Landes Kärnten ist jetzt ab 7. Jänner, 10 Uhr wieder möglich – für Anlagen, die 2024 angeschafft wurden, rückwirkend.

PV-Förderanträge sind nun wieder möglich. Foto: Kärnten Solar

Vergangenen Oktober standen Kärntner, die eine PV-Anlage montiert haben, oder dies vorhatten im Regen, nachdem das Landesbudget für die Solarförderung aufgebraucht war. Damals wurde in Aussicht gestellt, dass es ab Jänner wieder Förderungen geben werde. Diese sind nun – auch rückwirkend – abrufbar. Erstmals kommt dafür ein neues, volldigitales Fördersystem zum Einsatz. Mit dem Vorteil für Förderwerber, dass es von der Einreichung bis zur Förderzusage deutlich schneller geht, schreibt das Land Kärnten. Die Förderung ist künftig nur mehr online auf der Homepage des Landes einzureichen. Die empfohlene Identifikation des Förderwerbers mittels ID Austria vereinfacht und beschleunigt den Prozess zusätzlich. „Wir bitten um Verständnis, dass bereits im Jahr 2024 in Papierform oder per Mail gültig eingereichte Anträge nicht erneut digital eingereicht werden können. Wer bereits im Vorjahr einen gültig eingereichten Antrag gestellt hat, dessen Antrag wird wie bisher bearbeitet. Bitte reichen Sie ihre Anlage nicht doppelt ein“, informiert das Land Kärnten.

Rückwirkend gefördert

Für alle Anlagen, die 2025 errichtet werden, gelten die neuen, degressiven Fördersätze, die mit 1. Jänner 2025 in Kraft getreten sind. Eine Übergangsregelung gibt es jedoch für bereits im Jahr 2024 errichtete und fertiggestellte Anlagen: Bis einschließlich 28. Februar, 23.59 Uhr können im Jahr 2024 errichtete PV-Anlagen und Stromspeicher rückwirkend mit den Fördersätzen von 2024, also mit 480 Euro je kWp für PV-Anlagen und 350 Euro je kWh für den Stromspeicher, gefördert werden. Voraussetzung dafür ist, dass das Rechnungsdatum und die Fertigstellung der Anlage, inklusive der Abnahme, in das Jahr 2024 fallen. Nach dieser Frist gelten für das Jahr 2025 neue Fördersätze.

Weiters seien die Mittel für alle rückwirkenden Förderanträge im gesamten Zeitraum bis einschließlich 28. Februar 2025 gesichert. „Es ist nicht erforderlich, bereits zum erstmöglichen Zeitpunkt den Antrag zu stellen“, informiert das Land. Für technische Schwierigkeiten und persönliche Unterstützung steht ein Team der Energieabteilung und der Landes-IT bereit: „Wir bitten um etwas Geduld, wenn es in den ersten Tagen telefonisch aufgrund des zu erwartenden Andrangs etwas länger dauert “, so das Land Kärnten.

Die Einreichung ist seit 7. Jänner auf der Startseite des Landes www.ktn.gv.at unter „Förderungen“ im Bereich „Energieförderungen“ zu finden.