Skip to main content
04. September 2025

Offizier wegen Amtsmissbrauchs schuldig gesprochen

Ein Oberst des Heeres wurde am Donnerstag – nicht rechtskräftig – zu einer unbedingten Geld- und einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt.

Symbolbild: Bundesheer/Konrad

Nach zwei Prozesstagen wurde am Donnerstag am Innsbrucker Landesgericht ein Oberst des Bundesheeres in vier Fällen wegen Amtsmissbrauches verurteilt, in weiteren Anklagepunkten aber freigesprochen. Er erhielt eine unbedingte Geldstrafe von 20.640 Euro, sowie eine bedingte Freiheitsstrafe von sechs Monaten. Der 57-Jährige, der zuletzt in Graz Dienst versah, erbat sich Bedenkzeit: Das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig-

In seiner früheren Funktion als Kommandant eines Tiroler Jägerbataillons hatte der Offizier auch die Disziplinarangelegenheiten über. In drei Fällen, in denen er eine Befugnisüberschreitung durch Untergebene festgestellt hatte, hätte er einen Anfangsverdacht auf Amtsmissbrauch an die Staatsanwaltschaft melden müssen. Ebenso in einem Fall, in dem es um Wiederbetätigung und Verhetzung ging. Der Oberst unterließ das jedoch, weil er nach eigenen Ermittlungen zu dem Befund gekommen war, dass an den Vorwürfen nichts dran sei. Doch damit beging er seinerseits einen Amtsmissbrauch, wie Richterin Heide Maria Paul in der Urteilsbegründung erklärte. Die diesbezüglichen Bestimmungen des Beamtendienstrechtes und eines Erlasses des Verteidigungsministeriums seien eindeutig. Darin sei klar definiert, wann man eine Beurteilung möglicher Straftaten der Staatsanwaltschaft überlassen müsse. Stattdessen habe der Angeklagte zwar heeresinterne Disziplinarverfahren eingeleitet, nicht aber Anzeige erstattet. Paul: „Der Staat wurde so in seinem Recht auf Strafverfolgung beschnitten.“

In anderen Fällen, in denen es unter anderem um nicht ordnungsgemäß geführte Disziplinarverfahren, einen gelöschten Urlaubsantrag einer Unteroffizierin und ein beschnittenes Beschwerderecht ging, wurde der Offizier vom Schöffensenat im Zweifel freigesprochen. Hier befand die Richterin: „Das ist zwar eine Schlampigkeit, ein Vorsatz auf eine konkrete Schädigung konnte aber nicht nachgewiesen werden.“ Ausgestanden ist der Fall für den Mann aber so und so noch nicht, denn nun wartet noch ein Heeres-Disziplinarverfahren auf ihn, das während des Strafverfahrens ruhend gestellt war.

Weitere Details zum Fall lesen Sie im nächsten Print-OB, der am 11. September erscheint.