Seit dem 1. September 2025 gilt das neue Informations-Freiheitsgesetz. Ziel ist es, die Arbeit der staatlichen Verwaltung für alle transparenter zu machen.
"So transparent wie möglich, so verschwiegen wie nötig"
...heißt es auf der Website des Sozialministeriums zum neuen Informations-Freiheitsgesetz.
Das - in Österreich oft „gut gehütete“ - Amtsgeheimnis gibt es somit jetzt nicht mehr, oder doch?
Bezirkshauptfrau Bettina Heinricher beantwortet diese und viele weitere Fragen rund um das neue Informations-Freiheitsgesetz im exklusiven Radio-Osttirol-Interview.
Heinricher gibt darin Auskunft zu folgenden Punkten:
www.bundeskanzleramt.gv.at/themen/informationsfreiheitsgesetz